Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Es setzt eine EU-Richtlinie um und hat das Ziel, Personen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen. Wenn du eine Ferienwohnung, ein kleines Hotel oder ein Gästehaus betreibst und Online-Services wie eine Webseite oder Buchungsmöglichkeit nutzt, betrifft dich dieses Gesetz. Aber keine Sorge: Als easybooking-Kund:in bist du bestens vorbereitet.
Wer ist vom BaFG betroffen?
Das Barrierefreiheitsgesetz richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Besonders relevant ist es für digitale Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr, wie Webseiten mit Online-Buchungsfunktionen.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Verpflichtungen des BaFG ausgenommen.
Bedeutung für kleine Hotels und Ferienwohnungen
Für Betreiber:innen von kleinen Hotels und Ferienwohnungen, die Online-Buchungsmöglichkeiten über ihre Webseiten anbieten, bedeutet das Ba FG, dass diese digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein müssen. Dies umfasst unter anderem:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte sollten für alle Sinne erfassbar sein, beispielsweise durch Texte in klarer Schrift und mit ausreichendem Kontrast sowie durch Alternativtexte für Bilder.
- Bedienbarkeit: Die Navigation sollte intuitiv sein und sowohl mit der Maus als auch ausschließlich mit der Tastatur funktionieren.
- Verständlichkeit: Informationen und Bedienungselemente sollten klar und einfach verständlich sein.
- Robustheit: Die Webseite sollte mit verschiedenen Endgeräten und assistiven Technologien kompatibel sein.
Wichtiger Hinweis: Für bestehende Webseiten und digitale Angebote, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030. Das bedeutet: Diese Angebote müssen erst bis 2030 an die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.

Welche Bereiche sind besonders relevant?
- barrierefreie Website: Gut lesbare Texte, Kontraste, Schriftgrößen, alternative Bildbeschreibungen, Tastaturbedienung
- Buchungsmaske: Verständliche Formulare, logische Navigation, visuelle Führung für alle Nutzer:innen
- PDFs& Dokumente: AGB, Infos & Hausregeln müssen ggf. als barrierefreie PDFs vorliegen
- Kontaktmöglichkeiten: E-Mail, Telefonnummern & Kontaktformulare sollten gut auffindbar & nutzbar sein
Was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz für dich als easybooking-Kund:in?
Ganz einfach: Du musst dich nicht selbst mit technischen Details auseinandersetzen – das übernehmen wir für dich. easybooking sorgt dafür, dass unsere Systeme und deine Webseite rechtzeitig bis zur Übergangsfrist im Juni 2030 alle Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes erfüllen.
Was heißt das konkret für dich?
Wenn du deine Webseite über easybooking nutzt, bist du auf der sicheren Seite: Du brauchst dich nicht selbst um die gesetzlich geforderte digitale Barrierefreiheit zu kümmern. Wir stellen sicher, dass deine Webseite den Anforderungen entspricht – rechtzeitig, vollständig und fortlaufend angepasst an neue Entwicklungen.
Unsere Lösung bleibt für dich dabei einfach und bequem:
- Wir entwickeln unsere Software laufend weiter, um alle BFSG-Vorgaben bis 2030 und darüber hinaus zu erfüllen.
- Du erhältst automatisch alle technischen und inhaltlichen Updates, die für die Barrierefreiheit notwendig sind.
- Ganz ohne zusätzlichen Aufwand deinerseits bleibt deine Website nicht nur rechtskonform, sondern auch barrierefrei und benutzerfreundlich für Menschen mit Behinderung.
Du kannst dich also entspannt zurücklehnen:
easybooking sorgt dafür, dass deine Online-Präsenz den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig deinen Gästen ein modernes, barrierefreies Nutzungserlebnis bietet.
Vorteile des Barrierefreiheitsgesetzes
Auch unabhängig vom Gesetz lohnt es sich, deine digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten:
- Rund 20 % der Bevölkerung leben mit einer Form von Einschränkung – mit einer barrierefreien Webseite erreichst du auch diese Zielgruppen.
- Barrierefreie Seiten sind oft auch intuitiver, übersichtlicher und für alle Gäste einfacher zu bedienen.
- Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern auch dein Google-Ranking – du wirst besser gefunden und kannst mehr Direktbuchungen generieren.
Fazit: Gut vorbereitet mit easybooking
Das Barrierefreiheitsgesetz 2025 bringt wichtige Änderungen für deinen digitalen Auftritt. Aber keine Panik: easybooking hat bereits alle Weichen gestellt, damit du den Forderungen gelassen entgegensehen kannst.
Falls du individuelle Fragen hast oder dich noch genauer informieren möchtest, steht dir zusätzlich auch die Wirtschaftskammer Österreich als Anlaufstelle zur Verfügung.
Du möchtest wissen, warum eine eigene Webseite für dich als Gastgeber:in so wichtig ist? In diesem Blogbeitrag zeigen wir dir die Vorteile einer professionellen, eigenen Webseite – von mehr Unabhängigkeit bis hin zu besseren Buchungschancen. Reinschauen lohnt sich!
8. Mai 2025 at 09:40
Vielen Dank für die Aufschlussreiche Info, welche uns sehr geholfen hat.
24. Mai 2025 at 19:26
Ich betreibe ein Gästehaus mit 3 Apartment und habe weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen €. Wie ihr oben schreibt, müsste ich damit als Kleinstunternehmer vom BaFG ausgenommen sein. Bitte um Bestätigung – Danke im Voraus
26. Mai 2025 at 09:27
Nach aktuellem Stand gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) nicht für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. €. Nach deiner Beschreibung würdest du also nicht unter das Gesetz fallen.
Bitte beachte, dass unsere Auskunft keine rechtliche Beratung darstellt. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir, sich an eine juristische Fachstelle zu wenden.
13. Juni 2025 at 11:09
Hallo Magdalena,
werden diese Änderungen automatisch bei den Easybooking Webseiten eingebunden, oder muss man sich da melden? Unser Betrieb fällt zwar unter die Ausnahme, wir möchten jedoch, dass unsere Seite Barrierfrei ist.
Danke u. liebe Grüße
Michaela
16. Juni 2025 at 07:51
Hallo Michaela,
die Änderung werden automatisch für all unsere Kunden umgesetzt.
Liebe Grüße
Magdalena
24. September 2025 at 10:46
Hallo Magdalena,
wie schnell werden von Euch die Anfrage- und Buchungsformulare auf die Barrierefreiheit angepasst (Labels, Aria, Name, Rolle, Wert, Fehlerempfehlungen, etc…)
Schöne Grüße
Katrin
30. September 2025 at 11:46
Hallo Katrin,
unsere Buchungsmaske sowie das Anfrageformular sind bereits an die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes angepasst. Sollte es künftig gesetzliche Änderungen geben, setzen wir diese selbstverständlich kontinuierlich und fristgerecht um.
Liebe Grüße
Magdalena