Radio, Fernsehen, Zeitung, Soziale Medien – ein Thema ist derzeit in aller Munde: das Coronavirus – auch bekannt als COVID-19. Nahezu jede Branche ist in irgendeiner Weise von der Ausbreitung des Virus betroffen und so natürlich auch der Tourismus.  

Vermutlich habt ihr euch als Gastgeber schon die ein oder andere Frage gestellt wie: 

  • Beeinflusst Corona das Buchungsverhalten meiner Gäste? 
  • Können meine Gäste wegen des Coronavirus stornieren? 
  • Kann ich Gäste aufgrund von Corona abweisen? 
  • Wie schütze ich mich und meine Gäste? 
  • Was tun im Krankheitsfall? 
  • Wie erhalte ich trotz Corona Buchungen? 
  • Wie können sich meine Gäste absichern? 

Wir haben ein paar wichtige Informationen zusammengefasst, die euch als Vermieter im Umgang mit dem Coronavirus helfen können! 

Aktueller Buchungsrückgang – Echtzeit-Daten live veranschaulicht

Es war zu vermuten, dass die Ausbreitung des Coronavirus Auswirkungen auf den Tourismus und das Buchungsverhalten haben wird. Tatsächlich sichtbar wird das nun durch unser hausinternes Statistik-Tool, welches tagesgenau die Entwicklung aller Buchungsquellen der 6.000 Kunden erfasst.  

Den Daten ist zu entnehmen, dass externe Einflussfaktoren einen unmittelbaren Effekt auf die Buchungssituation haben. Aktuell führt das Coronavirus zu einem Rückgang der Buchungen in betroffenen Gebieten, wie beispielsweise Tirol. Gleichzeitig treffen vermehrt Stornierungen ein, die einen wirtschaftlichen Schaden für die Tourismusregionen verursachen.

Die Buchungen sinken, die Stornierungen steigen – die aktuellen Auswirkungen des Coronavirus auf das Buchungsverhalten.

Um dir als Vermieter einen besseren Einblick zu ermöglichen, veröffentlichen wir die Daten zu Buchungsentwicklung und Stornierungen ab jetzt tagesaktuell online unter https://www.easybooking.eu/de/stornierung. Dabei stellen wir auch täglich einen Vergleich zum Vorjahr dar, der Aufschluss über die Gesamtperformance und die aktuelle Entwicklung gibt. 

Stornierungen wegen Corona 

Dass die aktuelle Verbreitung des Coronavirus viele Reisende verunsichert, ist nachvollziehbar. Dass sämtliche Buchungen aufgrund dessen wie selbstverständlich kostenlos storniert werden, hingegen nicht.  

Stornierung von Individualreisen 

Für die Stornierung von Individualreisen können österreichische Vermieter – sofern keine andere vertragliche Übereinkunft über individuelle AGBs getroffen wurde – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH, 2006) heranziehen. Darin sind folgende Stornobedingungen festgelegt:  

  • Bis spätestens 3 Monate vor Anreise deines Gastes, kann dieser den Beherbergungsvertrag einseitig auflösen und kostenlos stornieren. 

Für spätere Stornierungen kannst du deinen Gästen laut AGBH Stornogebühren in Rechnung stellen, die sich folgendermaßen staffeln: 

  • Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40% des Gesamtpreises 
  • Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70% des Gesamtpreises 
  • In der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90% des Gesamtpreises 

GUT ZU WISSEN: Erhältst du als easybooking-Kunde Buchungen über deine Webseite, stimmen deine Gäste im Buchungsprozess den AGBs und somit den oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie zu. Ebenso, wenn sie ein von JULIA gestelltes Angebot online zusagen.  

ACHTUNG: Anders sieht es bei Buchungen aus, die du beispielsweise von deinen Stammgästen über das Telefon annimmst. Hier werden die AGBs nicht offiziell zugesagt. Auch bei Buchungen, die über Online-Buchungsplattformen wie beispielsweise Booking.com, Expedia & Co. gelten die jeweiligen AGBs der entsprechenden Plattform oder die gebuchte Rate. Hast du ggf. eine Rate mit kostenfreier Stornierungsmöglichkeit hinterlegt, ermöglich das deinen Gästen, auch kurzfristig noch kostenlos zu stornieren. 

Sind Gäste von einem Ausreiseverbot betroffen (wie derzeit beispielsweise chinesische Gruppenreisende), weil die Anreise durch unvorhersehbare Umstände (Hochwasser, extremer Schneefall…) nicht möglich ist, besteht basierend auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie keine Entgeltzahlungspflicht für Gäste. Wurden eigene AGBs mit dem Reiseveranstalter vereinbart, werden diese wirksam. 

Stornierung von Pauschalreisen 

Nicht nur Vermieter sind betroffen, auch Reiseveranstalter sind derzeit verstärkt mit Stornierungen von Pauschalanreisen konfrontiert. Ein wichtiger Anhaltspunkt in diesem Zusammenhang ist eine offizielle Reisewarnung. Diese wird vom Außenministerium in der Regel nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine ernsthafte Gefährdung von Leib und Leben besteht. Besteht eine offizielle Reisewarnung für eine Region, sind Reiseveranstalter, die Pauschalreisen anbieten, deren Reiseantritt kürzlich bevorsteht, verpflichtet, ihren Kunden kostenlose Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten anzubieten. 

Ein Notstand wurde bislang weder in Österreich noch Deutschland ausgerufen – generell haben dadurch Gäste, die über einen Reiseveranstalter eine Pauschale gebucht haben, kein Anrecht auf kostenlose Stornierung. Aktuellste Informationen zu (partiellen) Reisewarnungen sind auf den Webseiten des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bzw. des Auswärtigen Amts zu finden. 

Gäste abweisen wegen Corona-Verdacht 

Deine Gäste möchten wie geplant anreisen, aber du vermutest, dass sie einer Risikogruppe zugehören und fragst dich, ob du die Buchung deinerseits stornieren kannst? 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie geben österreichischen Gastgebern bis 3 Monate vor Anreise die Möglichkeit, einen Aufenthalt aus wichtigem Grund einseitig aufzulösen. Ohne Vorliegen einer ärztlichen Bestätigung des Verdachts ist davon allerdings abzuraten. Je nachdem, ob du von deinen Gästen eine Anzahlung verlangt hast, kannst du den Beherbergungsvertrag auch einseitig lösen, falls die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wurde. 

Natürlich steht es dir als Vermieter frei, mit deinen Gästen direkt in Kontakt zu treten und etwaige Fragen und Bedenken vorab abzuklären. Es ist darauf zu hoffen, dass Reisende in Ausnahmesituationen wie diesen, kooperativ sind und freiwillig Auskunft darüber geben, ob sie aus Risikoregionen anreisen oder gar Krankheitssymptome zeigen.  

Hygienemaßnahmen in Unterkunftsbetrieben 

In Zeiten wie diesen ist es besonders wichtig, für die Einhaltung bester Hygienemaßnahmen in deiner Unterkunft zu sorgen. Zum Schutz deiner Gäste, aber natürlich auch zu deinem. Weise deine Mitarbeiter und auch anreisende Gäste bei der Ankunft gezielt auf Sicherheitsmaßnahmen hin: 

  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife
  • Bedecken von Nase & Mund mit einem Taschentuch beim Husten und Niesen
  • Vermeidung von direktem Kontakt zu kranken Menschen 
  • Händeschütteln vermeiden 
Händewaschen als Präventionsmaßnahme
Gründliches Händewaschen gilt als eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden.

Mach es deinen Gästen und deinem Team so einfach wie möglich, die Maßnahmen einzuhalten und im täglichen Alltag zu integrieren. Die Bereitstellung von Taschentüchern, Desinfektionsmitteln und ein verstärktes Augenmerk auf Reinigungsarbeiten gehören dazu. 

Die Wirtschaftskammer Österreich stellt online einen Hygiene-Aushang für deinen Betrieb zur Verfügung. Auch die Weltgesundheitsorganisation gibt ausführliche Tipps zum Schutz vor dem Coronavirus. 

Beherbergung kranker Gäste 

Einer oder mehrere deiner Gäste zeigen Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden, die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hindeuten? Wenden sich deine Gäste hilfesuchend an dich, dann unterstütze sie und sorge für ärztliche Betreuung. Die AGBHs geben dir als Vermieter auch die Möglichkeit, die ärztliche Betreuung selbständig zu veranlassen, falls Gefahr in Verzug oder der Gast hierzu selbst nicht in der Lage sein sollte. 

Wenn du vermutest, dass einer deiner Gäste am Coronavirus erkrankt ist, bitte ihn darum, sein Zimmer nicht zu verlassen, leite die diagnostische Abklärung über die Telefonhotline (Österreich: 1450, Deutschland: 030 346465100) in die Wege und informiere die örtliche Behörde

Gäste-Abreise verweigert 

Sollte der Ernstfall eintreten und (eventuell) erkrankten Gästen die Abreise aus deinem Betrieb durch z.B.: Quarantäne-Maßnahmen verweigert sein, stellt sich für dich als Vermieter natürlich die Frage: darf ich Beherbergungsentgelt von kranken Gästen verlangen?  

Verschiebt sich die Aufenthaltsdauer deiner Gäste aufgrund von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen, so wird der Beherbergungsvertrag laut AGBH automatisch verlängert und du darfst ein angemessenes Entgelt von Individualreisenden verlangen. Sollte es sich um Teilnehmer einer Pauschalreise handeln, hat laut Pauschalreisegesetz (§ 11, Abs. 7, PRG) der Reiseveranstalter die Kosten zu tragen. 

Solltest du im Krankheitsfall deiner Gäste neben der Zimmermiete einen zusätzlichen Aufwand – beispielsweise für notwendig gewordene Raumdesinfektion oder Krankentransporte – haben, besteht Anspruch auf Kostenersatz. 

Trotz Corona Buchungen erhalten  

Besteht keine Reisewarnung, besteht auch kein Grund, nicht zu buchen. Viele Reisende verschieben ihre Urlaubsbuchung derzeit jedoch auf ein späteres Datum und beobachten, wie sich die Situation rund um das Coronavirus entwickelt.  

Du möchtest Reisenden die Angst nehmen und sie trotz ihrer Unsicherheit zum Buchen ermutigen? Wir haben ein paar Tipps für dich: 

  • Schaffe Vertrauen: äußern interessierte Gäste dir gegenüber ihre Sorge, dann zeige auf, dass es in deiner Region aufgrund bester Infrastruktur und Versorgung keinen Grund zur Beunruhigung gibt. Informiere sie über die hohen Hygienestandards in deinem Betrieb und versichere ihnen, dass du dich laufend über die aktuellen Entwicklungen informierst und bei Veränderungen der Lage proaktiv auf sie zukommen wirst. 
  • Zeige Entgegenkommen: Sprich die Unsicherheit offen an und komme verunsicherten Gästen eventuell mit einem individuellen Storno-Angebot entgegen – abhängig davon, wie sich die Situation in deiner Region bis zum geplanten Aufenthalt entwickelt. So fühlen sich deine Gäste wertgeschätzt und wissen, dass du auch im Ernstfall an einer kooperativen Lösung arbeiten möchtest. 
  • Schenke Sicherheit: Viele Gäste verzichten aus Kostengründen oft auf den Abschluss einer Stornoversicherung. In Zeiten wie diesen, könntest du dir überlegen, ihnen den Betrag, den Sie für die Stornoversicherung bezahlen müssten, zu rabattieren. Als easybooking-Kunde stehen dir dabei die Angebote der Europäischen Reiseversicherung zur Wahl, die du als Zusatzleistung im Buchungsprozess integrieren kannst. 

Unser Tipp für dich als Vermieter lautet daher: versorge deine Gäste vom ersten Moment an mit ausreichenden Informationen und Möglichkeiten, sich vor und während ihres Aufenthalts abzusichern.

Online-Schulungsangebot zur Unterstützung

Um euch als Vermieter in der aktuellen Krise zu unterstützen, haben wir kurzerhand ein Online-Schulungsprogramm auf die Beine gestellt – vom Home Office fürs Home Office.

Digitalisierungs-Tipps für die Zeit nach der Krise, JULIA unverbindlich und online kennen lernen, hilfreiche Modulschulungen und ein spannender Zukunfts-Talk mit unserem Gründer Hendrik Maat. Das Themenangebot ist breit gefächert und kostenlos im Live-Stream zugänglich.

Aktuelles E-Book: Gestärkt aus der Krise – Tipps für Vermieter

Zusätzlich zum Online-Schulungsangebot möchten wir euch auch mit etwas hilfreicher Lektüre versorgen. Im aktuellen E-Book “Gestärkt aus der Krise” geben wir euch Tipps, wie ihr jetzt nicht den Mut verliert, bald wieder Buchungen generiert und eure Gäste vor Ort begeistert.