Datenschutzgrundverordnung für Vermieter
Ab 25.5.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und alle Datenanwendungen müssen bis dahin an die neue Rechtslage angepasst werden. Ziel ist ein erhöhter Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Bin ich als Privatvermieter von der DSGVO betroffen?
Betroffen sind alle Betriebe, die personenbezogene Daten wie z.B.: Name, Anschrift, IP-Adresse oder Standortangaben verarbeiten. Das trifft also auch auf Sie als Vermieter zu, da Sie in der Gästekartei, bei der Rechnungslegung oder der Buchungsbestätigung persönliche Gästedaten verarbeiten.Sobald bei der Datenverarbeitung ein Bezug zu wirtschaftlichen Tätigkeiten besteht, ist die DSGVO wirksam. Sie als Privatvermieter sind also betroffen, wenn Sie persönliche Daten in einem organisierten und geordneten Weg verarbeiten; bereits in einem Visitenkartenkarussell trifft dies beispielsweise zu.
DSGVO für Vermieter
Die Datenschutzgrundverordnung regelt welche Gästedaten Sie erheben und verarbeiten dürfen, wie Gäste in diese einsehen können und wann Sie als Vermieter Daten berichtigen oder löschen müssen. Dabei gibt es bestimmte Grundsätze, die beim Umgang mit Gastdaten einzuhalten sind.
Worum muss ich mich als Gastgeber kümmern?
Folgende Punkte, auch genannt “Informationspflichten und Betroffenenrechte” sind für Sie besonders relevant. Ein vollständiger Maßnahmenkatalog muss jedoch individuell pro Betrieb von einer spezialisierten Rechtsberatung erarbeitet werden. (Dazu weiterführende Links am Ende des Blogeintrages):
- Zweckbindung: Wenn Sie Daten erheben, darf das nur für einen eindeutigen und legitimen Zweck erfolgen. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten darf nicht über diesen hinausgehen. Das bedeutet: für jeden Zweck gibt es eigene Aufbewahrungspflichten und Fristen.
- Datenminimierung: Die Datenerhebung muss dem jeweiligen Zweck angemessen sein und sich auf das minimal notwendige Ausmaß beschränken – das Abfragen von Zweit- oder Dritt-Telefonnummern in Kontaktformularen ist beispielsweise nicht zulässig, wenn dies nicht nachvollziehbar gerechtfertigt werden kann.
- Einwilligungspflicht: Für die Nutzung erhobener Daten zu bestimmten Zwecken brauchen Sie die ausdrückliche und eindeutige Einwilligung Ihrer Gäste. Es besteht bei der Einwilligung ein Kopplungsverbot, daher müssen Einwilligungen für jeden Zweck gesondert eingeholt werden. (z.B.: AGB’s, Datenschutz und Newsletter).
- Auskunftsrecht: Für Sie als Vermieter besteht Auskunftspflicht – Ihre Gäste haben das Recht zu erfahren, welche Daten Sie über sie gespeichert haben und sie können eine Bearbeitung, Berichtigung oder Löschung einfordern. Bittet Sie also Ihr Gast Herr Mustermann darum, seine Daten zu löschen, müssen Sie alle über ihn gespeicherten Informationen in Ihrer Gästeverwaltung, Ihrem Mail-Postfach oder Ihrem Notizblock vernichten und ihm die Löschung nachweislich bestätigen können.
Sie als Vermieter sind außerdem dazu verpflichtet ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen und somit Vorgänge nachweisbar zu dokumentieren und zu verwalten.
Fest steht: Prozesse der Datenerhebung und Datenverarbeitung müssen analysiert und neu gedacht werden – online wie offline. Das ist aufwändig und bringt gewisse Unannehmlichkeiten mit sich. Doch wir haben gute Nachrichten für Sie: bei einem Teil der Arbeit können wir Sie unterstützen!
DSGVO-konforme Vermietung mit easybooking
Mit JULIA bieten wir Ihnen eine Gesamtlösung für Ihre Vermietung – von der Online-Anfrage und der Direktbuchung über Ihre Webseite, hin zur Reservierungsverwaltung im webbasierten Zimmerplan und zur automatisierten Gästekommunikation. Und das rechtzeitig zum 25. Mai auch DSGVO-konform:
- wir holen von Ihnen als Vermieter einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag über die Zusammenarbeit mit easybooking ein
- wir liefern DSGVO-konforme Anfrage- & Buchungsformulare für Ihre Webseite
- die zur Verfügung gestellten Kontaktformulare erheben nur die notwendigsten Gästedaten
- die zur Verfügung gestellten Kontaktformulare enthalten DSGVO-konforme Checkboxen zur Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Einwilligung zur Datenverarbeitung sowie optional zur Eintragung in Ihre Newsletter Versandliste.
- wir statten Ihre easybooking Vermieter-Webseite mit Datenschutzerklärungen und Impressum aus
- wir gewährleisten eine DSGVO-konforme Möglichkeit zur Anonymisierung/Auskunftserteilung von Gästedaten aus Ihrer Gästekartei
Mit easybooking können wir also einen Teil Ihres Vermieter-Alltags erleichtern und Sie bei der Umsetzung einiger Verpflichtungen unterstützen. Mehr Infos finden Sie auch hier im Blog: JULIA als Garant für Datenschutz.
Doch damit ist es nicht getan, denn:
Es gibt noch viel zu tun!
Ihr gesamter Betrieb, Ihre Systeme und Ihre Abläufe müssen DSGVO-konform arbeiten. Um Sie auch dabei zu unterstützen erhalten alle easybooking Kunden am 24. Mai 2018 zusätzliche Möglichkeiten um mit unserer Hilfe auch außerhalb easybooking DSGVO-konform arbeiten zu können.
Gründsätzliche Informationen und weiterführende Hilfestellungen finden Sie auch hier:
- WKO Guide: bin ich betroffen? https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/eu-dsgvo-bin-ich-betroffen-faq.html
- WKO Checkliste zur DSGVO: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Checkliste.html
- Information zu Speicher- und Aufbewahrungsfristen: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicher-und-aufbewahrungsfristen.html
- DSGVO Deutschland: https://dsgvo-gesetz.de/
Ergänzend dazu empfehlen wir Ihnen für detaillierte Fragen rund um die DSGVO im Zusammenhang mit Ihrer Vermietung, eine spezialisierte Rechtsberatung zu konsultieren.
27. März 2018 at 11:28
Liebe Frau Jochum,
vielen Dank für die Info und die Hilfestellungen via JULIA.
Viele Grüße aus Vorarlberg,
Marion Kaufmann
29. März 2018 at 08:51
Liebe Frau Kaufmann,
bitte gerne – es freut uns, wenn wir Ihnen mit den Informationen helfen können!
Liebe Grüße aus Innsbruck!
28. März 2018 at 11:13
Sehr geehrte Frau Juchum,
danke für diese Informationen. Eine Frage diesbezüglich, werden diese DSGVO konformen Implementationen in easybooking kostenpflichtig, bzw. muss man die kostenpflichtig bestellen, oder wird “modernisiert” ohne Mehrkosten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Buchberger
Ferienwohnungen Theresienhof
28. März 2018 at 11:20
Lieber Theresienhof,
es wird ohne Mehrkosten “modernisiert”! Liebe Grüße aus Innsbruck,
29. März 2018 at 14:21
Hallo Frau Juchum,
Vielen Dank für Ihr Email, ich nehme gerne Ihre Hilfe an
mit freundlichen Grüßen
Tagwercher Gaby
4. April 2018 at 20:35
Liebes Easybooking Team,
vielen Dank für die grundsätzliche Information! – Gehe ich nachdem jetzt richtig in der Annahme, daß Ihr rechtzeitig auf uns Vermieter zukommt, und diesen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag von uns anfordert bzw. bestätigen lasst?
Wie sieht es mit den Formularen aus, wird hier wiederum der Webmaster benötigt um die neuen Formulare einzuspielen?
vielen Dank für Eure Rückmeldung!
mfg
Birgit Schlosser
5. April 2018 at 14:07
Liebe Frau Schlosser,
ja das ist richtig! Wir werden bezüglich dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Sie rechtzeitig zukommen und Sie darüber informieren was wir benötigen. Zu den Formularen testen wir gerade Möglichkeiten um diese automatisch bei allen bestehenden easybooking Formularen um die notwendigen Felder zu ergänzen. Hier kann jedoch noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, wir versuchen jedoch eine so einfach Lösung wie möglich für Sie als Vermieter zu finden.
Mit lieben Grüßen aus Innsbruck,
Lisa Kiesewetter
16. Mai 2018 at 09:27
Da wir bezüglich Auftragsdatenverarbeitungsvertrag noch nichts gehört haben und die Zeit ja schon knapp wird wollte ich nachfragen, wann damit zu rechnen ist?
16. Mai 2018 at 10:27
Guten Tag und danke für Ihre Anfrage! Wir bitten Sie noch ein paar Tage um Geduld, aber keine Sorge: wir stellen den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag natürlich rechtzeitig und mit möglichst geringem Aufwand für Sie als Kunden zur Verfügung. Freundliche Grüße inzwischen!
16. Mai 2018 at 09:41
Liebes Easybooking-Team,
vielen Dank für Eure Hilfe!
wir sind froh, dass wir unsere Julia haben!
Dieser “Datenschutz-Wahnsinn” raubt uns wieder viel Zeit,
die wir eigentlich für das wichtigste brauchen,
nämlich unsere Gäste.
Liebe Grüße aus Mittenwald
Ludwig Knilling
Hubertushof
16. Mai 2018 at 10:21
Lieber Herr Knilling,
es freut uns, wenn JULIA Ihnen so fleißig hilft, dass Sie dadurch wieder mehr Zeit für Ihre Gäste haben! 🙂
16. Mai 2018 at 16:45
Liebes Easybooking-Team,
wie wird das Thema DSGV im Bezug auf Meldewesen und Gästecard umgesetzt?
Lg aus Bad Kleinkirchheim
Thomas
23. Mai 2018 at 08:49
Lieber Herr Krenn,
diesbezüglich sollten Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag von feratel erhalten (haben).
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
20. Mai 2018 at 12:11
Hallo Frau Juchum,
im obigen Beitrag finden sich im Abschnitt “Gründsätzliche Informationen und weiterführende Hilfestellungen finden Sie auch hier:…” nur österreichische Links. Wie sieht es mit uns deutschen Vermietern aus?
Danke
und viele Grüße
Renate Riedler
Der Schnuckenhof
22. Mai 2018 at 09:45
Liebe Frau Riedler,
leider sind uns keine deutschen Adressen bekannt, die so ausführhliche Informationen zur DSGVO bereit stellen und aus einer “neutralen” Stelle stammen. Da die Regelung jedoch EU-weit gilt sind die Inhalte für Sie sicherlich in gleicher Weise relevant!
Liebe Grüße
Lisa Kiesewetter
21. Mai 2018 at 16:28
Hallo
Müssen neue DSGVO -Sichere Widgets neu in die Webseite iengearbeitet werden oder werden die Widgets im Hintergrund ausgetauscht?
22. Mai 2018 at 08:55
Guten Tag und danke für Ihre Anfrage.
Die Widgets werden automatisch getauscht und müssen nicht neu eingebaut werden.
Freundliche Grüße aus Innsbruck!
22. Mai 2018 at 21:01
Guten Tag,
wenn an eine eigene homepage hat, muss man dann widgets austauschen?
Lg
23. Mai 2018 at 08:47
Liebe Frau Stöckl,
unsere Widgets werden automatisch abgeändert, auch wenn Sie keine easybooking-Webseite haben.
Sie brauchen Sie also nicht aktiv austauschen.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
23. Mai 2018 at 14:04
Liebes Team rund um Julia,
werden für die Angebote, Buchungen, Gute Reisemail….. eine DSVGO Information bereits im Mail angeführt?
23. Mai 2018 at 17:21
Liebe Frau Ulrike,
sämtliche easybooking Widgets werden von uns automatisch hinsichtlich der DSGVO aktualisiert. Das heißt, Ihre Gäste werden den Datenschutzbestimmungen bereits bei Anfrage/Buchung über Checkboxen zustimmen. Weiter Informationen in Angebotenn, Gute-Reise-Mails uÄ sind nicht notwendig bzw. nicht geplant.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
23. Mai 2018 at 17:09
Hi
vielen Dank für die grundsätzliche Information! – Gehe ich nachdem jetzt richtig in der Annahme, daß Ihr rechtzeitig auf uns Vermieter zukommt, und diesen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag von uns anfordert bzw. bestätigen lasst? Leider habe ich diesbezüglich noch keine Mail von euch erhalten. Wie geht es weiter was soll ich tun?
Lg Birgit
23. Mai 2018 at 17:17
Sehr geehrte Frau Schmid,
gerne – wir hoffen Ihnen damit schon ein gutes Stück weitergeholfen zu haben.
Selbstverständlich stellen wir unseren Kunden den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag rechtzeitig zur Verfügung. Wir versuchen dies mit so wenig Aufwand wie möglich für Sie als Vermieter zu verbinden! Deshalb stellen wir den Vertrag morgen nachmittags direkt über JULIA zur Verfügung, wo Sie ihn per Mausklick bestätigen können.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
23. Mai 2018 at 21:27
Sehr geehrtes Team,
leider ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag noch nicht bei uns eingelangt! Schaffen sie das noch rechtzeitig?
24. Mai 2018 at 10:13
Sehr geehrte Frau Mathies,
selbstverständlich stellen wir unseren Kunden den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag rechtzeitig zur Verfügung. Wir versuchen dies mit so wenig Aufwand wie möglich für Sie als Vermieter zu verbinden! Deshalb stellen wir den Vertrag heute nachmittags direkt über JULIA zur Verfügung, wo Sie ihn per Mausklick bestätigen können.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
24. Mai 2018 at 14:27
Servus,
ich kann also davon ausgehen, dass Easybooking die Julia so sicher macht, dass nichts passieren kann? Wir werden umfassend informiert z.B. was wir noch selbst beachten müssen? Muss die eigene Homepage zusätzlich noch beim Impressum einen eigenen Text einfügen? Gibt es das in div. Sprachen schon Standardtexte? Danke und Gruss aus Seefeld!
24. Mai 2018 at 15:39
Liebe Frau Christine,
nach Bestätigung des Auftragsdatenverarbeitungsvertrages können Sie easybooking als DSGVO-konforme Hotelsoftware nutzen!
– Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag wurde direkt über JULIA bereit gestellt, damit Sie ihn mit möglichst wenig Aufwand per Mausklick bestätigen können.
– easybooking Widgets & Kontaktformulare wurden automatisch abgeändert und mit Datenschutzerklärung- & AGB-Checkboxen versehen (dh Gäste erklären sich bei Anfrage/Buchung mit den easybooking Datenschutzerklärungen einverstanden)
– Die Gästeverwaltung in JULIA wurde um die Funktionen „Anonymisierung“ und „Auskunftserteilung“ erweitert, um Gästewünschen entsprechend nachzukommen.
Aber Achtung: Als Vermieter kommen noch weitere Verpflichtungen auf Sie zu, um Ihren Betrieb DSGVO-konform zu führen! Darunter fällt z.B.: auch die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite, die Sie angesprochen haben. Dies fällt unter Ihre Verantwortung als Vermieter und Website-Betreiber, wir stellen dafür keine standardisierten Textvorlagen zur Verfügung. Um Sie dabei zu unterstützen, bieten wir aber nach Bestätigung des Auftragsdatenverarbeitungsvertrages direkt in Ihrer JULIA weitere DSGVO-Services an. Diese Leistungen können Sie bei Interesse direkt aus Ihrer JULIA heraus erwerben.
Für detaillierte Informationen über Ihre Rechten&Pflichte als Vermieter verweisen wir auf die weiterführenden Links der WKO bzw. auf Ihre Rechtsberatung.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
24. Mai 2018 at 16:31
Details dazu wurden auch unter http://www.easybooking.academy/anleitungen/datenschutz-grundverordnung
veröffentlicht.
25. Mai 2018 at 08:14
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Einbau der Checkboxen ist erfolgt, die Zustimmung für den Datenverarbeitungsvertrag ist elektronisch erfolgt – jedoch eine schriftliche Bestätigung auch für unsere Unterlagen wurde nicht übermittelt.
Ebenfalls bräuchten wir den DSGVO konformen Text für den Einbau auf der eigenen Homepage von Ihnen, so dass die Nutzungserklärung (Geschäftsbedingungen) für die eigene Datenschutzerklärung ebenfalls (wie Google, Facebook, usw.) einzubauen wäre.
MfG.
Markus Lenz
25. Mai 2018 at 09:50
Sehr geehrter Herr Lenz, schön, dass alles geklappt hat und Sie dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zugestimmt haben. Eine schriftliche Übermittlung ist gesetzlich nicht notwendig – wenn Sie in Ihrer JULIA unter “Mein eb” / “Mein Konto” den Reiter “DSGVO” anklicken, sehen Sie aber die Information, dass der Vertrag dort in Kürze zur Verfügung gestellt wird und somit auch von Ihnen zur Ablage gedruckt werden kann.
Die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung auf Ihrer Website fällt unter Ihre Verantwortung als Vermieter und Website-Betreiber. Dafür stellen wir keine standardisierten Vorlagen bereit. Wie Sie in Ihrer JULIA aber vermutlich bereits gesehen haben, bieten wir zusätzliche DSGVO-Services an, um Kunden auch über die Hotelsoftware hinausgehend bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise auch die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung. Schauen Sie doch noch mal in Ihre JULIA – Sie können die Produkte falls gewünscht direkt aus JULIA heraus bestellen.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
25. Mai 2018 at 08:56
Liebes Easybooking Team,
ist bei der Julia ( Zimmerplan, Anfrageformulart,Gästeverwaltung, Channelmanagner..etc..) alles für den Datenschutz erledigt ? Und brauche ich in den Angeboten, Buchungen und Reservierungen auch noch was ?
Auf unserer Website haben wir alles.
25. Mai 2018 at 09:53
Liebe Frau Rieser,
wenn Sie dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zugestimmt haben, der Ihnen direkt in Ihrer JULIA als PopUp zur Verfügung gestellt wurde, dann ist easybooking für Sie DSGVO-konform nutzbar. Sämtliche Kontaktformulare/Widgets wurden mit entsprechenden Checkboxen versehen, die Gästeverwaltung wurde um Funktionen zur Anonymisierung sowie zur Auskunftserteilung erweitert. Weitere Aufgaben zur Umsetzung der DSGVO liegen in Ihrer Aufgabe als Vermieter – aber so wie das klingt, haben Sie sich da ja bereits vorbereitet. Andernfalls bieten wir (wie Sie vermutlich in JULIA schon gesehen haben) auch zusätzliche DSGVO-Services an, die Sie nach bedarf direkt in JULIA bestellen können.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
28. Mai 2018 at 13:59
Es kommt täglich der Hinweis mit den 3 Varianten “DSGVO inclusive”, “DSGVO Beginner” sowie “DSGVO Professional”. Da kann ich aber nur die Varianten Beginner oder Professional auswählen, wobei meiner Meinung nach ja die Variante “DSGVO inclusive” reichen müsste, denn wir haben bei unserer Website die DSGVO bereits von unserem persönlichen Betreuer inkludiert erhalten.
Muss ich also einfach jeden Tag diese Auswahl ausklicken oder ist daran gedacht, dass man auch die Variante 1 anklicken kann?
29. Mai 2018 at 11:08
Guten Tag,
die Variante “DSGVO inclusive” ist nicht auswählbar, weil dieses Service mit der DSGVO-Konformität von easybooking bereits für all unsere Kunden geliefert wurde. Sie brauchen es also nicht zusätzlich auszuwählen. Die beiden zusätzlichen Pakete “Beginner” und “Professional” stehen zur Wahl – je nachdem welche Anforderdungen Sie in Ihrem Betrieb bereits erfüllt haben bzw. wo Sie noch Unterstützung brauchen. Beim Produkt-Popup in Ihrer JULIA können Sie unten links auswählen, dass die Information nicht mehr angezeigt werden soll. Sollten Sie später doch noch Interesse an den Produkte haben, können Sie sie direkt in Ihrer JULIA unter Mein Konto wieder aufrufen.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
29. Mai 2018 at 09:27
Ich bin ein kleiner Vermieter und mache nichts mit Personal, Newsletter, Geburtstage oder andere Mailings.
Reicht die kostenlose DSVGO für mich oder brauche ich trotzdem zusätzlich die Beginner und für den Webseite (von Easybooking) die Professional?
29. Mai 2018 at 15:35
Guten Tag und danke für Ihr Interesse! Ich habe für Sie soeben einen Case erstellt und Ihre Frage an unsere zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. In Kürze wird sich jemand bei Ihnen melden und Sie ausführlich über die einzelnen Pakete sowie Ihre Möglichkeiten als Vermieter informieren. Da aktuell eine sehr große Nachfrage zu den DSGVO-Services besteht, bitte ich um etwas Geduld falls es ein paar Tage länger dauern sollte. Danke und liebe Grüße aus Innsbruck!
31. Mai 2018 at 17:07
Hallo liebes Team, ich bin auch etwas unsicher ob für unsere Frühstückspension mit eigener Webseite die kostenlose DSGVO Variante genügt. Könnten Sie mir da kurz weiterhelfen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar.
Liebe Grüße
1. Juni 2018 at 10:36
Sehr geehrte Frau Winkler, mit 25.5. ist easybooking DSGVO-konform und damit alle Anfrage- & Buchungsformulare sowie JULIA als Property Management System. Ob darüber hinaus auch Ihre Webseite DSGVO-konform ist, hängt u.a. davon ab, ob Sie dort schon eine Datenschutzerklärung integriert haben. Dies liegt nämlich in Ihrer Verantwortung als Vermieter & Webseiten-Betreiber – unabhängig von Ihrer Betriebsgröße. Ich lege für Sie gerne einen Support-Case an, dann werden sich unsere auf die DSGVO spezialisierten Mitarbeiter baldmöglichst bei Ihnen melden und Sie zu den DSGVO-Produkten beraten. Freundliche Grüße aus Innsbruck!
13. Juni 2018 at 15:09
Hallo
Wenn ich auf meiner Webseite Easybooking als Buchungsplattform integriert habe, und die Gäste über diese Plattform anfragen bzw. buchen, warum brauche ich dann zusätzlich auf meiner Webseite die Datenschutzerklärung?
Danke im voraus für Ihre Erklärung.
13. Juni 2018 at 15:32
Guten Tag! Die DSGVO schreibt Website-Betreiber vor, User darüber aufzuklären, welche Technologien sie auf ihrer Website verwenden bzw. welche Daten von Usern erhoben, gespeichert und wofür diese weiterverwendet werden, wenn diese z.B.: über Kontaktformulare persönliche Daten eingeben. Das tun sie auch bei Anfrage & Buchung über die easybooking Buchungsstrecke – beim Absenden der Anfrage/Buchung stimmen die potentiellen Gäste dabei den easybooking-Datenschutzbestimmungen zu. Aber Achtung: unsere Buchungsstrecke macht nur einen Teil Ihrer Website aus. D.h. es liegt in Ihrer Verantwortung als Website-Betreiber eine für Ihre Website angepasste Datenschutzerklärung anzuführen und dort die eingesetzten Technologien (inkl. der Nutzung von easybooking) offenzulegen.
Je nachdem, wie weit Sie die DSGVO bereits umgesetzt haben, können wir Ihnen dazu gerne zusätzliche Unterstützung bieten. Soll Sie diesbezüglich einer unserer DSGVO-Spezialisten kontaktieren? Bitte um kurze Rückmeldung bzw. können Sie auch direkt aus Ihrer JULIA unter “mein eb” eine entsprechende Anfrage stellen, die entsprechend zugewiesen wird.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
13. Juni 2018 at 19:03
Hallo Frau Juchum,
Können Sie mir bitte weiterhelfen, weiß leider auch nicht, ob die kostenlose Variante reicht oder ob ich noch eine dieser beiden Varianten benötige. Habe auch eine Website von Easybooking.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Ulrike Grüner
14. Juni 2018 at 08:15
Liebe Frau Grüner,
ich habe in unserem System soeben eine Anfrage für Sie erstellt – in Kürze wird Sie einer unserer auf die DSGVO spezialisierten Mitarbeiter kontaktieren, um Ihnen weiterzuhelfen.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
19. Juni 2018 at 15:07
wir haben DSGVO Beginner bei Ihnen bestellt. Können Sie mir sagen, was da alles angeboten wurde. Meiner Meinung nach waren da auch Unterlagen für das Personalwesen dabei. Hab bisher noch nichts erhalten.
19. Juni 2018 at 15:54
Sehr geehrte Frau Fritz!
Ja, das DSGVO-Beginner-Paket enthält auch Vorlagen, die Ihre Mitarbeiter betreffen. Soweit in unserem System ersichtlich, ist Ihre Bestellung bei uns eingegangen. Wie vorab informiert wurde, werden die DSGVO-Beginner-Bestellungen manuell geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie einen DSGVO-Fragebogen. Basierend auf Ihren Beantwortungen werden im weiteren Schritt alle Unterlagen erstellt und an Sie übermittelt. Es sollte also alles im Laufen sein, ich bitte Sie ggf. noch um etwas Geduld.
Vielen Dank!