Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 für reichlich Gesprächsstoff. Doch was bedeutet diese Verordnung eigentlich für dich als GastgeberIn? Wir erklären dir kurz und einfach, was Datenschutz für GastgeberInnen bedeutet und wie easybooking dich dabei unterstützt deine Unterkunft DSGVO-konform zu vermieten.
Was ist die Datenschutz-Grundverordnung?
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Ziel ist es, die Privatsphäre und die Daten der Bürger innerhalb der EU zu schützen. Das betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch dich als PrivatvermieterIn, wenn du Daten deiner Gäste erhebst, speicherst oder verarbeitest.
Und was bedeutet das für dich als GastgeberIn?
Als GastgeberIn musst du sicherstellen, dass du die personenbezogenen Daten deiner Gäste gemäß der DSGVO behandelst. Dazu gehören Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und alle weiteren Informationen, die du während der Buchung und des Aufenthalts erhebst. Du musst sicherstellen, dass diese Daten sicher gespeichert und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Unterschied zwischen Privatvermietern und Gewerbe
Es ist wichtig zu wissen, ob du als Privatvermieter oder gewerblicher Vermieter agierst, da dies Einfluss auf die DSGVO-Anforderungen hat:
- Privatvermieter: Du vermietest deine Immobilien im privaten Rahmen. Typischerweise ohne gewerbliche Absichten und ohne eine komplexe organisatorische Struktur.
- Gewerbe: Hierbei handelt es sich um eine geschäftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, oft verbunden mit einer gewerblichen Infrastruktur und Verwaltung.
Unabhängig von deiner Einstufung kannst du easybooking nutzen, um deine Pflichten gemäß der DSGVO zu erfüllen.
So unterstützt dich easybooking deine Ferienvermietung DSGVO-konform zu vermieten
Gibt es eine Möglichkeit zum Löschen von personenbezogenen Daten?
Das Löschen von Daten im herkömmlichen Sinne ist nicht möglich. Jedoch bietet easybooking dir die Option, diese Daten zu anonymisieren, was praktisch dem Löschen gleichkommt. Wie das geht? Hier findest du eine Step-by-Step-Anleitung.
(Anleitung für JULIA-Kunden ersichtlich)
Ab wann und welche Daten erhebe ich mit meiner Website und easybooking von meinen Gästen?
Die Erhebung von Daten beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem eine Buchung oder eine Anfrage über deine Webseite oder JULIA eingeht. Ohne Webseite erfolgt die Datenerhebung ab der Buchung oder dem Ausfüllen eines Anfrageformulars. Alle Details zur Datenverarbeitung bei der Nutzung von easybooking Widgets findest du hier.
Datenschutzerklärung auf der Webseite
Wenn du eine easybooking Webseite hast, dann stellen wir die automatisch eine Datenschutzerklärung für deine Webseite zur Verfügung. Diese wird von uns auch regelmäßig aktualisiert, damit diese immer am neuesten Stand ist.
Wo finde ich den Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Datenverarbeitung) findest du in deiner JULIA unter Mein Betrieb > Mein Konto > DSGVO. Zur Ablage für deine Dokumente, kannst du den Datenverarbeitungsvertrag hier jederzeit erneut einsehen oder downloaden.
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Definitiv! Dieser Blogbeitrag soll dir eine grundsätzliche Übersicht bieten, ist jedoch nicht vollständig. Er kann und soll keine professionelle Rechtsberatung ersetzen. Es gibt viele Online-Ressourcen, einschließlich Anwälten, Beratern und spezialisierten Unternehmen, die dir umfassende Beratung bieten können.
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