Erstellung & Überprüfung des Jahresbelegs
Es ist soweit! Das Jahr neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu und als registrierkassenpflichtiger Vermieter darfst du eine Sache nicht vergessen: mit Abschluss des Geschäftsjahres musst du mit deiner Registrierkasse einen Jahresbeleg erstellen. Du benötigst den Jahresbeleg zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes deiner Registrierkasse.
Die wichtigsten Fakten zum Jahresbeleg:
- Alle angemeldeten Registrierkassen müssen zum letzten Tag des Geschäftsjahres einen Jahresbeleg erstellen
- Die Jahresbelege müssen – spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres – über FinanzOnline geprüft werden
- Die Jahresbelege müssen mindestens 7 Jahre archiviert werden
Aber keine Sorge: mit JULIA kannst du den Jahresbeleg ganz einfach per Mausklick erstellen. Wie zeigen dir wie!
Einfache Erstellung des Jahresbelegs mit JULIA
Um die Erstellung des Jahresbeleges noch einfacher zu gestalten, haben wir bereits im Jahr 2018 Fiskaltrust-Funktionsverbesserungen vorgenommen, die auch heute noch hilfreich sind:
- Monatsbelege: Der Jahresbeleg ist nicht mehr Teil des Dezember-Monatsbeleges. Monatsbelege arbeiten wie bisher jedoch ohne jegliche Jahresbelegverbindung. Das heißt: es werden durch Monatsbelege keine versehentlichen Jahresbelege mehr ausgelöst.
- Jahresbelege: in JULIA findest du als Fiskaltrust-Kunde unter “Rechnungen & Berichte”, “Rechnungsübersicht“ im Tab „Barbelege“ einen eigenen Button, um den Jahresbeleg zu erstellen. Beim Klick auf den Button wird der Jahresbeleg erstellt und direkt an Fiskaltrust gesendet. Der Beleg erscheint daraufhin in der Übersichtstabelle. So ist gewährleistet, dass ein Jahresbeleg wirklich aktiv erstellt werden muss.
Wie erstelle ich meinen Jahresbeleg in JULIA?
Was musst du als registrierkassenpflichtiger Vermieter tun, um deinen Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen? Ganz einfach:
Schritt 1: Erstellung des Jahresbeleges
- Um den Jahresbeleg in JULIA (am 31.12.2019) zu erstellen, klicke auf den Reiter „Rechnungen & Berichte“ > Rechnungsübersicht > Barbelege > Erstelle Jahresbeleg.

Mit nur wenigen Klicks direkt in JULIA erstellt: der Jahresbeleg.
- Dieser muss – wie auch alle anderen Monatsabschlüsse – die Fiskaltrust KassenID, den Umsatzzähler und einen QR-Code enthalten. Der Jahresbeleg enthält bei der Erstellung einen Hinweis, wodurch Fiskaltrust diesen Beleg explizit als Jahresbeleg erkennt.
Schritt 2: Überprüfung des Jahresbeleges
- Für Kunden, die das Fiskaltrust “Sorglos-Paket” nutzen, wird der Beleg nach Erstellung automatisch zur Prüfung an das Finanzamt übermittelt.
- Solltest du das Paket „Selbstwartung“ nutzen, muss der Jahresbeleg manuell über die „Belegcheck-App“ geprüft werden. Hierzu benötigst du vorab den Authentifizierungscode über FinanzOnline.
Aber was ist wenn…?
…ich ein Geschäft betreibe, mit dem ich am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschafte?
- Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12. bzw. unmittelbar vor Beginn des nächsten Geschäftstages erstellen, wenn Sie die Umsätze nach Mitternacht in Ihrer Buchhaltung dem 31.12. zurechnen.
…ich geschlossen habe und mein letzter Barumsatz bspw. im Oktober war?
- Dann ist es trotzdem notwendig, den Jahresbeleg zu erstellen.
Noch etwas unklar? Weitere Fragen aus der Praxis beantworten wir in unserer Academy bei der Anleitung “Erstellen des Jahresbeleges“.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater – er hilft Ihnen sicherlich gerne weiter!
28. November 2018 at 12:33
ich habe gerade den Jahres Beleg an Fiskaltrust gesandt, hätte aber wahrscheinlich bis 31.12.18 damit warten müssen, da ich sicher im Dezember auch noch Bareinnahmen haben werden. Kann ich das rückgängig machen, bzw. wird das berücksichtigt, wenn ich Ende Dezember nochmals Jahres Beleg erstellen drücke?
Danke
mfG
Weiskopf Michaela
28. November 2018 at 14:20
Liebe Michaela, da sind wir vom Marketing leider überfragt. Am besten ist, Sie kontaktieren dazu unsere Support-Profis, die Ihnen mit der richtigen Antwort weiterhelfen können. Das geht übrigens direkt in Ihrer JULIA unter “Mein eb” und “Hilfe & Kontakt”. Freundliche Grüße!
30. Dezember 2018 at 13:40
Es ist richtig wir haben noch bis zum 30. 12. 3018 Bareinnahmen. Bitte den Jahrenbeleg rückgängig machen oder berücksichtigen. Danke!
MfG Gertrude 0664 3741002 Bitte rufen Sie mich an falls ich etwas zu tun habe!!
2. Januar 2019 at 10:11
Liebe Gertrude, da es sich bei Ihrer Anfrage um eine Support-Anfrage handelt, habe ich sie an unser Support-Team weitergeleitet. Meine Kollegen kümmern sich um die Erstellung eines Support-Falls und werden Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Sie können das Support-Team übrigens direkt aus Ihrer JULIA heraus unter “Mein eb” und “Hilfe & Kontakt” kontaktieren – je präziser Ihre Angaben in diesem Kontaktformular sind, desto schneller können sich unsere Support-Mitarbeiter um Ihr Anliegen kümmern.
Freundliche Grüße,
Kristina
28. November 2018 at 12:45
Guten Tag,
muss man Schritt eins, den Jahresbeleg erstellen, machen, obwohl man das Sorglos Paket hat? Letztes Jahr war das ja nicht so.
mfg
28. November 2018 at 14:12
Guten Tag, das Sorglos-Paket betrifft nicht die Erstellung, sondern die automatische Prüfung des Jahresbelegs nach der Erstellung. Wenn Sie registrierkassenpflichtig sind und einen entsprechenden Jahresbeleg erstellen müssen, dann müssen Sie also auch den Schritt 1 ausführen. Der Unterschied zum letzten Jahr ist folgender: im letzten Jahr galt der Monatsbeleg des Dezembers als Jahresbeleg und wurde so in einem Zug erstellt und in weiterer Folge überprüft. Durch die Trennung von Monats- und Jahresbeleg werden keine versehentlichen Jahresbelege mehr ausgelöst. Es wird dadurch für Sie also einfacher! 🙂
29. November 2018 at 10:14
Ich habe ein Wirtschaftsjahr mit Jahresende 30.4. Wann muss ich hier einen Jahresbeleg erstellen?
29. November 2018 at 13:58
Liebe Frau Bauer,
wann Sie den Jahresbeleg erstellen müssen, ist abhängig von Ihrem Geschäftsjahr. Genaue Informationen dazu, kann Ihnen aber sicher Ihr Steuerberater geben.
Freundliche Grüße,
Kristina Juchum
7. Dezember 2018 at 10:55
Monatsabschlüsse werden unsererseits nicht erstellt und benötigt. Somit reicht es aus am 31.12.18 nach dem letzten Umsatz den Jahresbeleg zu erstellen, richtig?
lg pt
14. Dezember 2018 at 15:34
Guten Tag und danke für Ihre Anfrage!
Ja, grundsätzlich ist der Jahresbeleg am Ende des Jahres nach dem letzten (Bar-)Umsatz zu erstellen. Detailliertere Informationen zur Erstellung von Monats- und Jahresbelegen kann Ihnen sicher auch Ihr Steuerberater geben. Freundliche Grüße und noch einen schönen Nachmittag!
31. Dezember 2018 at 08:42
Habe gerade Tages-, Monats- und Jahresabschluss erstellt.
Leider enthält der Jahresabschluss KEINEN Umsatzzähler!!!
Fehler im System??
2. Januar 2019 at 10:13
Sehr geehrter Herr Stabauer, danke für Ihre Kontaktaufnahme. Da es sich dabei um eine technische Support-Anfrage handelt, habe ich sie an unser Support-Team weitergeleitet. Meine Kollegen kümmern sich um die Erstellung eines Support-Falls und werden Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Am schnellsten können Sie unser Support-Team übrigens direkt in Ihrer JULIA unter “Mein eb” und “Hilfe & Kontakt” kontaktieren. Je präziser Ihre Angaben in diesem Kontaktformular sind, desto schneller können sich unsere Support-Mitarbeiter um Ihr Anliegen kümmern.
Freundliche Grüße,
Kristina
31. Dezember 2018 at 19:12
Ich habe den Jahresbeleg erstellt. Werden da nicht Euros angezeigt. Mir zeigt es 0,00 Euros an??
2. Januar 2019 at 10:14
Liebe Martina, danke für Ihre Kontaktaufnahme. Da es sich bei Ihrer Anfrage um eine Support-Anfrage handelt, habe ich sie an unser Support-Team weitergeleitet. Meine Kollegen kümmern sich um die Erstellung eines Support-Falls und werden Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Sie können das Support-Team übrigens direkt in Ihrer JULIA unter “Mein eb” und “Hilfe & Kontakt” kontaktieren – je präziser Ihre Angaben in diesem Kontaktformular sind, desto schneller können sich unsere Support-Mitarbeiter um Ihr Anliegen kümmern.
Freundliche Grüße,
Kristina