Erstellung & Überprüfung des Jahresbelegs

Es ist soweit! Das Jahr neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu und als registrierkassenpflichtiger Vermieter darfst du eine Sache nicht vergessen: mit Abschluss des Geschäftsjahres musst du mit deiner Registrierkasse einen Jahresbeleg erstellen. Du benötigst den Jahresbeleg zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes deiner Registrierkasse.

Die wichtigsten Fakten zum Jahresbeleg:

  • Alle angemeldeten Registrierkassen müssen zum letzten Tag des Geschäftsjahres einen Jahresbeleg erstellen
  • Die Jahresbelege müssen – spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres – über FinanzOnline geprüft werden
  •  Die Jahresbelege müssen mindestens 7 Jahre archiviert werden

Aber keine Sorge: mit JULIA kannst du den Jahresbeleg ganz einfach per Mausklick erstellen. Wie zeigen dir wie!

Einfache Erstellung des Jahresbelegs mit JULIA

Um die Erstellung des Jahresbeleges noch einfacher zu gestalten, haben wir bereits im Jahr 2018 Fiskaltrust-Funktionsverbesserungen vorgenommen, die auch heute noch hilfreich sind:

  • Monatsbelege: Der Jahresbeleg ist nicht mehr Teil des Dezember-Monatsbeleges. Monatsbelege arbeiten wie bisher jedoch ohne jegliche Jahresbelegverbindung. Das heißt: es werden durch Monatsbelege keine versehentlichen Jahresbelege mehr ausgelöst.
  • Jahresbelege: in JULIA findest du als Fiskaltrust-Kunde unter “Rechnungen & Berichte”, “Rechnungsübersicht“ im Tab „Barbelege“ einen eigenen Button, um den Jahresbeleg zu erstellen. Beim Klick auf den Button wird der Jahresbeleg erstellt und direkt an Fiskaltrust gesendet. Der Beleg erscheint daraufhin in der Übersichtstabelle. So ist gewährleistet, dass ein Jahresbeleg wirklich aktiv erstellt werden muss.

Wie erstelle ich meinen Jahresbeleg in JULIA?

Was musst du als registrierkassenpflichtiger Vermieter tun, um deinen Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen? Ganz einfach:

Schritt 1: Erstellung des Jahresbeleges

  • Um den Jahresbeleg in JULIA (am 31.12.2019) zu erstellen, klicke auf den Reiter „Rechnungen & Berichte“ > Rechnungsübersicht > Barbelege > Erstelle Jahresbeleg.
Jahresbeleg-Erstellung in JULIA

Mit nur wenigen Klicks direkt in JULIA erstellt: der Jahresbeleg.

  • Dieser muss – wie auch alle anderen Monatsabschlüsse – die Fiskaltrust KassenID, den Umsatzzähler und einen QR-Code enthalten. Der Jahresbeleg enthält bei der Erstellung einen Hinweis, wodurch Fiskaltrust diesen Beleg explizit als Jahresbeleg erkennt.

Schritt 2: Überprüfung des Jahresbeleges

  • Für Kunden, die das Fiskaltrust “Sorglos-Paket” nutzen, wird der Beleg nach Erstellung automatisch zur Prüfung an das Finanzamt übermittelt.
  • Solltest du das Paket „Selbstwartung“ nutzen, muss der Jahresbeleg manuell über die „Belegcheck-App“ geprüft werden. Hierzu benötigst du vorab den Authentifizierungscode über FinanzOnline.

Aber was ist wenn…?

…ich ein Geschäft betreibe, mit dem ich am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschafte?

  • Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12. bzw. unmittelbar vor Beginn des nächsten Geschäftstages erstellen, wenn Sie die Umsätze nach Mitternacht in Ihrer Buchhaltung dem 31.12. zurechnen.

…ich geschlossen habe und mein letzter Barumsatz bspw. im Oktober war?

  • Dann ist es trotzdem notwendig, den Jahresbeleg zu erstellen.

Noch etwas unklar? Weitere Fragen aus der Praxis beantworten wir in unserer Academy bei der Anleitung “Erstellen des Jahresbeleges“.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater – er hilft Ihnen sicherlich gerne weiter!