In wenigen Tagen neigt sich das Jahr 2017 dem Ende zu. Neben den Vorbereitungen auf die besinnliche Zeit gilt es auch den Jahresbeleg Ihrer Registrierkasse zu erstellen und zu überprüfen. Zum Jahresende sind für Sie (sollten sie registrierkassenpflichtig sein und mit der Registrierkasse von easybooking arbeiten) folgende Dinge zu beachten:
- Mit Abschluss Ihres Geschäftsjahres ist es notwendig mit Ihrer Registrierkasse einen Jahresbeleg zu erstellen.
- Zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse benötigen Sie den Jahresbeleg.
Was ist zu tun?
Schritt 1) Die Erstellung des Jahresbeleges
- Bitte erstellen Sie in Ihrem Rechnungsmodul im Tab “Barbelege” einen Monatsabschluss. Befindet man sich wie aktuell im Dezember wird der Dezember-Monatsabschluss erstellt. Dieser muss wie auch alle anderen Monatsabschlüsse die Fiskaltrust KassenID beinhalten, den Umsatzzähler und einen QR-Code. Trägt der Monatsabschluss die Überschrift „Monatsabschluss Dezember 2017“ dann ist dieser automatisch der Jahresabschluss.
- Somit entspricht der Monatsabschluss Dezember dem Jahresbeleg, welchen es zu prüfen gilt.
Schritt 2) Überprüfung des Jahresbeleges
- Der Monatsabschluss Dezember enthält bei der Erstellung einen zusätzlichen Hinweis, wodurch Fiskaltrust diesen Monatsbeleg als Jahresbeleg erkennt und für Kunden, die das “Sorglos-Paket” bestellt haben automatisch prüft.
- Sie haben das Paket “Selbstwartung” bestellt? Dann müssen Sie die verpflichtende Überprüfung Ihres Maniupulationsschutzes manuell mit der BMF Belegcheck-App durchführen.
ACHTUNG: die Überprüfung des Jahresbeleges muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgt. Bitte beachten Sie diese Frist!
Aber was ist wenn…?
…ich ein Geschäft betreibe, mit dem ich am 31.12 über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschafte?
Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12 bzw. unmittelbar vor Beginn des nächsten Geschäftstages erstellen, wenn Sie die Umsätze nach Mitternacht in Ihrer Buchhaltung dem 31.12 zurechnen.
…ich geschlossen habe und mein letzter Barumsatz bspw. im Oktober war?
Dann ist es trotzdem notwendig den Monatsbeleg für Dezember zu erstelellen, da nur dieser als Jahresbeleg akzeptiert wird. Sollte die Möglichkeit, einen Monatsabschluss zu erstellen, ausgegraut sein, erstellen Sie bitte einen Beleg mit 0€ Umsatz um darauffolgend den Monatsabschluss zu erstellen. Es sind daher keine Umsätze aufgeführt, jedoch kann der Umsatzzähler trotzdem geprüft werden.
… nocht etwas unklar? Ihr Steuerberater hilft Ihnen sicherlich gerne weiter!
21. Dezember 2017 at 12:53
Was ist wenn ich das Sorglospaket habe? Dann bin ich alle Sorgen los und muss gar nichts selbst machen, oder?
21. Dezember 2017 at 13:01
Liebe Frau Linser,
ja – sorglos eben 🙂 nur nicht vergessen den Monatsbeleg Dezember zu erstellen und auf Vollständigkeit zu kontrollieren!
25. Dezember 2017 at 19:02
Oh. Bedeutet das, man müsste Monatsbelege erstellen? Da war ich dann wohl zu sorglos. Geht das auch im Nachhinein?
2. Januar 2018 at 08:30
Lieber Hannes,
möchten Sie sich dazu kurz an unseren Support oder Ihren Steuerberater wenden, dieser geht das gerne mit Ihnen durch!
21. Dezember 2017 at 15:31
Und woher weiß ich, ob ich das Sorglos-Paket habe?
21. Dezember 2017 at 15:41
Liebe Simone, entweder Sie blicken auf Ihre Rechnung oder auf die Auftragsbestätigung von damals: aber ich helfe natürlich auch gerne, Sie haben das Sorglos-Paket bestellt 😉
24. Dezember 2017 at 15:51
Bitte um Ueberpruefung, welches Paket wir haben…
DANKE!
PENSION SEDLAK
9872 Millstatt
2. Januar 2018 at 08:29
Sie haben das “Sorglos -Paket” !
27. Dezember 2017 at 17:25
Mit dem Sorglos-Paket – müssen die Monatsbelege ab April 2017 (nach dem Startbeleg) erstellt werden?
2. Januar 2018 at 08:31
Hallo liebe Martina,
ich verstehe die Frage nicht ganz, wärst du so lieb und würdest unseren Support direkt kontaktieren? Lieben Dank und viele Grüße!
30. Dezember 2017 at 19:44
Hallo,
woher weiß ich, dass die Prüfung des Jahresbelegs mit “Sorglos-Paket” ordnungsgemäß durchgeführt und richtig ist?
Erhalte ich eine Bestätigung hierfür?
2. Januar 2018 at 08:33
Lieber Herr Stöckl,
die Überprüfung erfolgt automatisch, gerne kann unser Team dies jedoch nochmals für Sie kontrollieren. Ich habe Ihr Anliegen bereits weitergeleitet!
31. Dezember 2017 at 10:46
bitte dringend um Kontaktaufnahme, wir haben das Sorglos Paket, habe aber etwas gründlich missverstanden. Wir haben nie Tagesabschlüsse und Monatsabschlüsse gemacht, was mache ich jetzt – Bitte um HILFE
2. Januar 2018 at 08:34
Liebe Beate,
sehr gerne – ich habe Ihr Anliegen schon unserem Support weitergeleitet!
31. Dezember 2017 at 14:27
Was ist wenn wir ein Wirtschaftsjahr haben. Unser Wirtschaftsjahr läuft bis 30.4.2017?
2. Januar 2018 at 08:35
Liebe Frau Bauer,
unter folgendem Link finden Sie bei Frage 25) die Antwort, die Sie suchen. Ich hoffe ich konnte helfen!
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Sicherheitseinrichtung_in_Registrierkassen.html#heading_24__Ich_bilanziere_mit_abweichendem_Wirtschaftsjahr__muss_ich_das_im______Jahresbeleg_meiner_Registrierkasse_beruecksichtigen_
1. Januar 2018 at 09:04
Hallo Lisa, zuerst ein Prosit Neujahr.
Kurze Frage, muss ich eigentlich monatlich einen Abschluß machen? Habe dies bis Dato nicht gemacht.
Gerade habe ich den Monatsabschluß Dezember 2017 gemacht und das Fiskaltrust QR Code steht drauf. Überschrift ist allerdings Monatsabschluss Januar 2018 obwohl 01.12.2017 – 31.12.2017 eingegeben habe ??
2. Januar 2018 at 08:37
Lieber Herr Tobisch,
kann es sein dass Sie den Abschluss “erst” am 01 Januar gemacht haben? Es wird nämlich das Datum verwendet an dem Sie tatsächlich den Abschluss machen, nicht für welchen Zeitraum. Gerne hilft Ihnen unser Support dazu aber auch weiter!
1. Januar 2018 at 13:05
Hallo!
Ich habe den Abschluss erst am 1.1 gemacht, hatte aber keine neuen Umsätze im neuen Jahr. Jetzt steht Monatsabschluss Januar drauf. Stimmt das auch??
Und was muss ich jetzt damit machen?
LG Julia Lackner-Döllerer
2. Januar 2018 at 08:38
Hallo Frau Lackner-Döllerer, ich habe Ihre Frage unserem Support weitergeleitet, damit er sich dies in Ruhe mit Ihnen gemeinsam im System ansehen kann! Ganz liebe Grüße, Lisa
2. Januar 2018 at 16:21
Sehr geehrte Frau Kiesewetter,
unser Fall ist bereits mit Ihrem Support Team besprochen, somit keine weitere Handlung notwendig. Jedoch möchte ich anmerken das die Information zum Monatsabschluss nur in Ihrem Blog seit 21.12.17 zu finden ist. Diese wichtige Information sollte auf jeden jeder Vermieter mit Registrierkassenanbindung per Email bekommen. Es gibt sicherlich noch zahlreiche private Vermieter mit Anbindung welche Ihren Blog nicht durchforsten. Hatte diesbezüglich schon mit einigen Kontakt.
Ich selbst hatte bereits nach einer Nachricht vom Steuerberater Anfang Dezember beim Support nachgefragt, die Antwort dazumal hieß: es ist meinerseits kein handeln notwendig (Fallnummer: 109952) da wir das Sorglos Paket nutzen. (Keine Info zum Abschluss). Somit wurde auch der Monats bzw. Jahresbeleg verspätet erstellt. Der Blog steht eben nicht für jeden auf der Tagesordnung. Ich denke dieses Problem wird noch mehrere Betriebe betreffen.
lg und ein gesundes neues Jahr….Peter
5. Januar 2018 at 16:08
Lieber Herr Thanner,
vielen Dank dass Sie sich gerade die Zeit genommen haben mir zu schreiben und auch Ihnen: ein frohes neues Jahr 🙂 vielleicht haben Sie es ja nicht gesehen, aber wir haben die Information über diesen durchaus wichtigen Blog als Nachricht in das Message Center all unserer Kunden hinterlegt (damit es eben jeden erreicht und nicht in der vorweihnachtlichen Mailflut untergeht!). Und wie sie richtig sagen, für die Sorglos Kunden war kein Handeln notwendig, da der Monatsabschluss ja wie jeden Monat am Ende des Monats von Ihnen als Vermieter abgeschlossen wird und Fiskaltrust hier automatisch diesen als Jahresbeleg erkannt und geprüft hat.