In wenigen Tagen neigt sich das Jahr 2017 dem Ende zu. Neben den Vorbereitungen auf die besinnliche Zeit gilt es auch den Jahresbeleg Ihrer Registrierkasse zu erstellen und zu überprüfen. Zum Jahresende sind für Sie (sollten sie registrierkassenpflichtig sein und mit der Registrierkasse von easybooking arbeiten) folgende Dinge zu beachten:

  • Mit Abschluss Ihres Geschäftsjahres ist es notwendig mit Ihrer Registrierkasse einen Jahresbeleg zu erstellen.
  • Zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse benötigen Sie den Jahresbeleg.

Was ist zu tun?

Schritt 1) Die Erstellung des Jahresbeleges

  • Bitte erstellen Sie in Ihrem Rechnungsmodul im Tab “Barbelege” einen Monatsabschluss. Befindet man sich wie aktuell im Dezember wird der Dezember-Monatsabschluss erstellt. Dieser muss wie auch alle anderen Monatsabschlüsse die Fiskaltrust KassenID beinhalten, den Umsatzzähler und einen QR-Code. Trägt der Monatsabschluss die Überschrift „Monatsabschluss Dezember 2017“ dann ist dieser automatisch der Jahresabschluss.
  • Somit entspricht der Monatsabschluss Dezember dem Jahresbeleg, welchen es zu prüfen gilt.

Schritt 2) Überprüfung des Jahresbeleges

  • Der Monatsabschluss Dezember enthält bei der Erstellung einen zusätzlichen Hinweis, wodurch Fiskaltrust diesen Monatsbeleg als Jahresbeleg erkennt und für Kunden, die das “Sorglos-Paket” bestellt haben automatisch prüft.
  • Sie haben das Paket “Selbstwartung” bestellt? Dann müssen Sie die verpflichtende Überprüfung Ihres Maniupulationsschutzes manuell mit der BMF Belegcheck-App durchführen.

ACHTUNG: die Überprüfung des Jahresbeleges muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgt. Bitte beachten Sie diese Frist!

Aber was ist wenn…?

…ich ein Geschäft betreibe, mit dem ich am 31.12 über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschafte?

Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12 bzw. unmittelbar vor Beginn des nächsten Geschäftstages erstellen, wenn Sie die Umsätze nach Mitternacht in Ihrer Buchhaltung dem 31.12 zurechnen.

…ich geschlossen habe und mein letzter Barumsatz bspw. im Oktober war?

Dann ist es trotzdem notwendig den Monatsbeleg für Dezember zu erstelellen, da nur dieser als Jahresbeleg akzeptiert wird. Sollte die Möglichkeit, einen Monatsabschluss zu erstellen, ausgegraut sein, erstellen Sie bitte einen Beleg mit 0€ Umsatz um darauffolgend den Monatsabschluss zu erstellen. Es sind daher keine Umsätze aufgeführt, jedoch kann der Umsatzzähler trotzdem geprüft werden.

… nocht etwas unklar? Ihr Steuerberater hilft Ihnen sicherlich gerne weiter!