Wie in jedem Jahr heißt es auch heuer wieder für alle registrierkassenpflichtigen Vermieter: zum Jahresende muss man als Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresbeleg erstellen. Das ist verpflichtend, um den Manipulationsschutz der Registrierkasse zu überprüfen.

Die wichtigsten Fakten zum Jahresbeleg:

  • Alle angemeldeten Registrierkassen müssen zum letzten Tag des Geschäftsjahres einen Jahresbeleg erstellen
  • Die Jahresbelege müssen – spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres – über FinanzOnline geprüft werden
  •  Die Jahresbelege müssen mindestens 7 Jahre archiviert werden

Wichtig ist es also, rechtzeitig daran zu denken und zu wissen, wie man den Jahresbeleg erstellen und überprüfen kann.

fiskaltrust als Registrierkassen-Partner

fiskaltrust, der Registrierkassen-Partner von easybooking, ermöglicht die vollautomatisierte Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung für Kunden mit dem fiskaltrust-Sorglos-Paket. Seit dem Jahr 2018 helfen dabei folgende fiskaltrust-Funktionsverbesserungen:

  • Jahresbelege: in JULIA finden fiskaltrust-Kunden unter „Rechnungen & Berichte“, „Rechnungsübersicht“ im Tab „Barbelege“ einen eigenen Button, um den Jahresbeleg zu erstellen. Beim Klick auf den Button wird der Jahresbeleg erstellt und direkt an fiskaltrust gesendet. Der Beleg erscheint daraufhin in der Übersichtstabelle. So ist gewährleistet, dass ein Jahresbeleg wirklich aktiv erstellt wird.


Wie erstelle ich den Jahresbeleg 2023 in JULIA?

Was musst du tun, um deinen Jahresbeleg in JULIA zu erstellen und zu überprüfen? Ganz einfach:

Schritt 1: Erstellung des Jahresbeleges

  • Um pünktlich am 31.12.2023 den Jahresbeleg in JULIA zu erstellen, klicke in deiner JULIA auf den Reiter „Rechnungen & Berichte“ > „Rechnungsübersicht“ > „Barbelege“ > „Erstelle Jahresbeleg“. 

Nachdem du den Jahresbeleg erstellt hast, klicke auf die Schaltfläche “Suchen”, damit du den Jahresbeleg in der Übersicht siehst. Der Jahresbeleg sollte nur einmal erstellt werden.

  • Dieser muss – wie auch alle anderen Monatsabschlüsse – die fiskaltrust KassenID, den Umsatzzähler und einen QR-Code enthalten. Der Jahresbeleg erhält bei der Erstellung einen Hinweis, wodurch fiskaltrust diesen Beleg explizit als Jahresbeleg erkennt.

 

Schritt 2: Überprüfung des Jahresbeleges

  • Für Kunden, die das fiskaltrust „Sorglos-Paket” nutzen, wird der Beleg nach Erstellung automatisch zur Prüfung an das Finanzamt übermittelt. Auch das Datenerfassungsprotokoll wird automatisch vierteljährlich gesichert.
  • Solltest du das Paket „Selbstwartung“ nutzen, muss der auf dem Beleg befindliche QR Code im Rahmen der Belegprüfung bis spätestens 15.02.2024 manuell über die Belegprüf-App des Finanzamts geprüft werden. Hierzu benötigst du vorab den Authentifizierungscode über FinanzOnline.

Bei weiteren Fragen zur Belegprüfung wende dich bitte an deinen Steuerberater – er hilft sicherlich gerne weiter!

Was muss ich als Vermieter tun, wenn…?

…ich ein Geschäft betreibe, mit dem ich am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschafte?

  • Dann darfst du den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12. bzw. unmittelbar vor Beginn des nächsten Geschäftstages erstellen, wenn du die Umsätze nach Mitternacht in deiner Buchhaltung dem 31.12. zurechnest.

…ich meine Unterkunft derzeit geschlossen habe und mein letzter Barumsatz bspw. im Oktober war?

  • Unabhängig von der aktuellen Öffnung ist es trotzdem notwendig, den Jahresbeleg zu erstellen.

… ich mir nicht sicher bin ob der Jahresbeleg erstellt wurde oder nicht?

  • Die Belegerstellung in JULIA kannst du überprüfen, indem du unter „Rechnungen und Berichte“ – „Rechnungsübersicht“ den Tab „Barbelege“ auswählst. Dort sollte sich ein Beleg mit der Bezeichnung „Jahresbeleg“ befinden, inklusive dem Erstellungsdatum.

… ich versehentlich mehrere Jahresbelege erstellt habe?

  • Dies bedeutet dass du nun mehrere Jahresbelege in deinen Barbelegen hinterlegt hast. Diese wurden alle an fiskaltrust übermittelt. Bitte kontaktiere in diesem Fall den Anbieter fiskaltrust, informiere diesen darüber und teile ihm mit, welcher der übermittelten Jahresbelege der Richtige ist. Alle weiteren Jahresbelege können durch den Manipulationsschutz nicht aus dem System gelöscht werden.

… der Betrag des Jahresbelegs „0“ ist?

Dann hast du alles richtig gemacht! Denn der Jahresbeleg ist ein Nullbeleg und wird als solcher mit dem QR Code an fiskaltrust übermittelt.

Noch Fragen? Allen easybooking-Kunden stehen die Informationen zum Jahresbeleg inklusive Anleitung selbstverständlich in unserer Academy zur Verfügung.

Zur Jahresbeleg-Anleitung