Die Corona-Pandemie hat unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem verändert – vor allem der Tourismus war und ist stark betroffen. Eine der weitreichendsten Konsequenzen für Vermieter in Österreich und Deutschland ist die gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer als Unterstützungsmaßnahme für Gastgeber in der Krise.

Aber was bedeutet das genau? Welche Steuersätze wurden geändert? Welche Rolle spielt die Registrierkassenpflicht? Und welche Rechnungsanpassungen sind vorzunehmen? Wir haben die wichtigsten Änderungen für Vermieter aus Österreich und Deutschland als Übersicht zusammengefasst.

Reduzierte Steuern auf Speisen, Getränke & Logis in Österreich

Mit Stichtag zum 1. Juli 2020 wurde in Österreich vorrübergehend bis zum Jahresende, 31.12.2020, die Mehrwertsteuer gesenkt. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Regierung, um Betriebe in Zeiten der Corona-Krise steuerlich zu entlasten.

Speisen und Getränke – alkoholisch und nichtalkoholisch – sind seit dem 1. Juli 2020 mit einem reduzierten Steuersatz von 5% zu versteuern. Die österreichische Hotelvereinigung verlautbarte ergänzend dazu am 30.06.2020 auch die Umsatzsteuersenkung der Logis auf 5%.

Anpassung bei Rechnungen

Damit Rechnungen ab dem 1. Juli 2020 korrekt dargestellt und Leistungen mit den neuen Steuersätzen verrechnet werden, müssen von Vermietern ggf. Adaptionen in den verwendeten Programmen (Verwaltungssoftware, Kassensystem…) vorgenommen werden. Für die Prüfung, inwieweit der eigene Betrieb von der Steuersenkung betroffen ist, empfehlen wir, sich an den Steuerberater des Vertrauens zu wenden. Achtung: mit 31.12.2020 ist die Steueranpassung aus aktueller Sicht zum Jahresende entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften erneut zu tätigen.

easybooking-Kunden haben Glück: in JULIA können die Steuersätze mit nur wenigen Klicks in den Rechnungseinstellungen angepasst werden. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu ist in unserer Academy zu finden: >>> Zur Anleitung für Vermieter aus Österreich.

Registrierkassenpflicht und Belegerstellung

Für alle Kunden, die der Registrierkassenpflicht unterliegen ist es laut dem Bundesministerium für Finanzen (www.bmf.gv.at, Stand 01.07.2020) zulässig, keine Änderungen an Registrierkasse bzw. dem Kassensystemen vorzunehmen.

Durch die befristete Geltung des ermäßigten Steuersatzes von 5% ist es nicht erforderlich, die Registrierkasse bzw. das Kassensystem umprogrammieren zu lassen. Die bisherigen Zuweisungen können beibehalten werden. Der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5% kann bei Belegerstellung auch durch eine händische Korrektur mittels eines Stempels dargestellt werden. Mehr dazu hier.

Reduzierte Steuersätze und Steuersplitt in Deutschland

Mit Stichtag zum 1. Juli 2020 wurde auch in Deutschland vorübergehend bis zum Jahresende eine Senkung der Mehrwertsteuersätze beschlossen, um Tourismusbetriebe steuerlich zu unterstützen. Leistungen, die ursprünglich mit 19% versteuert werden, sind seit dem 1. Juli 2020 mit 16% zu versteuern. Jene Leistungen, die zuvor mit einem Steuersatz von 7% versteuert wurden, sind zukünftig mit 5% zu versteuern.

Außerdem wird ein Steuersplitt bei Speisen und Getränken durchgeführt, wobei Speisen mit 5% und Getränke mit 16% versteuert werden. Das stellt viele Vermieter vor eine bürokratische Herausforderung, da Leistungen wie z.B.: das Frühstück oft als einzelnes Produkt und nicht nach Speisen und Getränken gesplittet angeführt und verrechnet werden.

Auf mehrfache Nachfrage bei deutschen Steuerberatern wurde uns eine pauschalierte Aufteilung von 80/20 als Usus genannt. Also 80% der Leistung werden mit dem 5%-igen Steuersatz für Speisen verrechnet, 20% der Leistung mit dem 16%-igen Steuersatz für Getränke. Für detaillierte Auskünfte verweisen wir auf den Steuerberater des Vertrauens.

easybooking-Kunden haben direkt in JULIA die Möglichkeit, diesen Steuersplitt zu hinterlegen, um eine korrekte Darstellung der Steuersätze zu gewähren. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Steuersplitt ist in unserer Academy zu finden. >>> Zur Anleitung für Vermieter aus Deutschland.

Anpassungen bei Rechnungen

Auch hier gilt gleich wie in Österreich: für die korrekte Darstellung der Leistungen und der neuen Steuersätze, müssen ggf. Anpassungen in den verwendeten Programmen (Kassensystem, Verwaltungssoftware…) vorgenommen werden. Achtung: am 31.12.2020 bzw. am 1.1.2021 sind die Steueranpassungen erneut durchzuführen und die Steuersätze, je nach aktuellen gesetzlichen Vorschriften, wieder auf 19% und 7% zu ändern.

Grund zur Freude für easybooking Kunden: in JULIA können die Steuersätze mit nur wenigen Klicks in den Rechnungseinstellungen angepasst werden. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu ist in unserer Academy zu finden: >>> Zur Anleitung für Vermieter aus Deutschland.

Buchungen, die von Juni in Juli oder Dezember in Januar übergehen 

Wie ist die Rechnungslegung zu handhaben, wenn sich Buchungen aus zwei Perioden überlappen? Auch hier muss der geänderte Steuersatz beachtet werden, beispielsweise mittels Splitrechnungen. Dazu hilft es, mit dem Steuerberater abzuklären, ob der Tag der Leistungserbringung oder der Tag der Rechnungserstellung beachtet werden muss.

easybooking-Kunden finden in unserer Academy auch hierzu eine ausführliche Hilfestellung sowie eine eigene Anleitung zum Thema Splitrechnungen: >>> zur Anleitung zur Erstellung einer Splitrechnung.

Unterstützung bei Bürokratie in der Vermietung

JULIA unterstütz bereits über 6.000 Vermieter im DACH-Raum bei den täglichen Aufgaben als Gastgeber. Unter anderem vereinfacht sie die Bürokratie im Alltag – beispielsweise bei der Rechnungslegung.

Ihr möchtet JULIA kennen lernen? Dann meldet euch gerne unter marketing@easybooking.eu und gemeinsam finden wir die passende Lösung!