Gute Nachrichten für Privatzimmervermieter in Österreich – Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hat bekanntgegeben, dass der Ausfallbonus für diese besonders schwer getroffene Gruppe erweitert wird. Seit Monaten fällt hier die Geschäftsgrundlage und somit ein wichtiger Teil der Lebensgrundlage weg. Mit diesem neuen Modell sollen „…jene touristischen Vermieter unterstützt werden, die bislang ausgeschlossen waren“ .

Wer kann den Bonus anfordern?

Seit dem 19.04.2021, können Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten, bei der Agrarmarkt Austria einen Antrag auf Unterstützung einreichen. Diese Ausfüllhilfe kann euch bei der Antragstellung unterstützen.

Diese richtet sich zusätzlich auch an folgende Bereiche:

  • Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Urlaub am Bauernhof-Betriebe

Welche Voraussetzungen muss ich für den Bonus erfüllen?

Eine Antragsstellung wird für die Zeiträume November bis Dezember 2020 und Jänner 2021 bis 31 Mai 2021 möglich sein, danach immer für den jeweiligen Zeitraum bis zum 15 des drittfolgenden Monats.

Der Ausfallbonus beträgt 15 Prozent, für die Monate März und April wird der Zuschuss auf 30 Prozent verdoppelt. Um diesen in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen. Voraussetzung um den Bonus beantragen zu können, ist, dass der Hauptwohnsitz bzw. die Betriebsstätte des Antragsstellers in Österreich ist und für die angeführten Umsätze die vorgeschriebene Tourismusabgabe (Ortstaxe / Nächtigungsabgabe) entrichtet wurde.

Weiterführende Informationen in Form von Merkblättern und Ausfüllhilfen könnt ihr hier finden.