Die Gebietsbetreuerin der Europäischen Reiseversicherung aus Tirol, Südtirol und Vorarlberg – Raffaela Pohl – hat sich ein paar Minuten Zeit genommen um wichtige Informationen an Sie weiter zu geben:

Die Europäische Reiseversicherung gehört als Tochterfirma zu der Generali Gruppe und hat ihren Sitz in Wien, gegründet 1907 durch Max von Engel. Mit 60% Marktanteil gilt die ERV als Marktführer in ihrem Bereich und versichert sowohl Reisen nach Österreich als auch von Österreich in die ganze Welt.

Warum sollten Sie Ihren Gästen die ERV anbieten?

  • Sicherheit für Sie und Ihren Gast im Stornofall, da die Kosten von der ERV übernommen werden
  • Ertragsquelle für Sie durch Provisionszahlung und Schadenszahlung und dadurch Schutz vor finanziellen Verlusten
  • unbelastete Kundenbeziehung, da keinerlei Stornierungsgebühren erhoben werden müssen.
  • Serviceleistung für Ihren Gast
  • persönliche Betreuung für Sie durch die Gebietsbetreuer der ERV

Wie können Sie die Europäische Reiseversicherung über easybooking anbieten?

Falls Ihre Vermietung in Deutschland oder Österreich ist, kann die Europäische Reiseversicherung folgendermaßen angebunden werden:

Schritt 1) Geben Sie uns – easybooking – eine kurze Info darüber,  dass Sie die ERV zukünftig anbieten möchten. Dieses Modul steht Ihnen durch die Kooperation kostenfrei zur Verfügung!

Schritt 2) Die ERV schickt Ihnen eine Partnervereinbarung zu, die Sie bitte unterzeichnen und zurücksenden. Dadurch erhalten Sie von diesen eine Vermittlernummer, die wir von easybooking in Ihre JULIA eintragen. Mit der Hinterlegung der Vermittlernummer in easybooking wird die Funktion der Versicherung bei Ihnen freigeschaltet.

Wie kann ich meinen Gäste die Versicherung nun anbieten?

Sie haben die Möglichkeit jedes Angebot, welches Sie versenden, inkl. der Zusatzleistung “Europäische Reiseversicherung” zu versenden. Der Gast kann, sobald er das Angebot zusagt, selbst entscheiden ob er diese Zusatzleistung zubuchen möchte oder nicht beanspruchen möchte. Auch in der Buchungsstrecke von easybooking, die in Ihre Webseite eingebaut ist, hat der Gast die Möglichkeit die Europäische Reiseversicherung unter “Zusatzleistungen” hinzu zu buchen.

Zusätzlich stellt Ihnen die Europäische Reiseversicherung einen “Vermittlerlink”, den Sie in Ihre Webseite hinterlegen können, zur Verfügung. Auch darüber kann der Gast jederzeit die Reiseversicherung abschließen.

Wie wird die Versicherung verrechnet?

Sobald Ihre Gäste bei einer Buchung in Ihrem Haus die Versicherung hinzubuchen wird diese Information an die ERV übertragen. Dadurch erhält der Gast automatisch eine E-Mail mit der Bestätigung und seiner Versicherungspolizze. Neben der Anzahlung, die der Gast bei Ihnen leistet, bezahlt dieser bei Ihnen zudem den Versicherungsbetrag. Jeden Monat bucht die ERV von Ihnen diesen Betrag ab, jedoch -15% da Sie diesen Betrag als Provision behalten.

Wer und was kann versichert werden?

Maximal 40 Personen und 30 Tage können durch die ERV versichtert werden. Die Versicherung tritt in Kraft, sollten Ihre Gäste:

  • unerwartet krank werden
  • zum Zivildienst einberufen werden
  • schwanger werden
  • durch Ihren Arbeitgeber gekündigt werden
  • die Mautra/ das Abitur nicht bestehen
  • eine Gerichtsvorladung oder Scheidung haben

Wichtig zu wissen!

Sollten Sie als Vermieter eine Buchung stornieren bei der zudem die ERV hinzugebucht wurde ist es wichtig diese Stornierung per Email an die Europäische Reiseversicherung weiterzugeben, da eine Stornierung nicht automatisch an die Europäische Reiseversicherung übermittelt wird. Diese Summe kann in der Rechnung von easybooking dann als Produkt mit einem Minusbetrag aufgebucht werden.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Die Einreichung des Schadensfalles sollte durch den Gast erfolgen. Dieser findet die Kontaktdaten der ERV auf seiner Polizze. Sie als Vermieter können dem Gast eine Rechnung über die Stornierungskosten zusenden, die der Gast bei Ihnen begleicht. Folgende Unterlagen sendet Ihr Gast dann der ERV um Anspruch auf die Vergütung der Kosten zu haben:

  • Versicherungsnachweis (Polizzenummer, Zahlscheinbeleg)
  • Schadensformular (welches der Gast von der ERV erhält)
  • Beleg über den Versicherungsfall (bspw. der Arztattest)
  • Buchungsbestätigung und bezahlte Stornorechnung

Da Sie Ihrem Gast nur die Stornokosten berechnen können, die in Ihren Stornobedinungen hinterlegt sind (bspw. 90% Stornierungskosten bis 1 Woche vor Anreise) ist es wichtig diese zu prüfen und ggf. zu aktualisieren!