Wie bereits in den Medien kommuniziert wurde, gelten die neuen österreichischen Covid-Regeln auch für Gastronomie und Hotellerie, und die aktuelle 4. Stufe des Stufenplans für Corona Maßnahmen zieht einige Änderungen für den Tourismus mit sich.

Was müssen VermieterInnen beachten?

Neu sind folgende Regelungen:

  • Die Einreise nach Österreich für einen Urlaub ist nur mehr mit gültigem 2G Nachweis (Geimpft oder Genesen) erlaubt.
  • Für den gesamten Urlaub vor Ort gilt auch die 2G-Nachweispflicht.
  • Beim Check-In dürfen VermieterInnen die Gäste nur dann einlassen, wenn ein 2G Nachweis erbracht werden kann. Aber eine FFP2-Maskenpflicht herrscht nicht.
  • Ausnahme: Es gilt der 3G Nachweis, wenn eine Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen getätigt werden muss.

Wie kannst du deine Gäste informieren?

Mit deiner JULIA hast du einige Möglichkeiten den Gast vorab über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Wir zeigen dir hier die besten Möglichkeiten dafür:

1. Gib die Information über aktuelle Corona-Regelungen in das Gute-Reise-Mail ein. Diese erhält der Gast standardmäßig drei Tage vor Anreise. Am besten du verlinkst dabei auf offizielle Seiten der Behörden, damit du die Texte nicht anpassen musst, wenn es Änderungen gibt.

2. Auch in dem Text deines Angebots und deiner Reservierungsbestätigung solltest du Informationen über den Aufenthalt einbauen. Welche Maßnahmen gelten für öffentliche Verkehrsmittel, wie ist die Seilbahnnutzung geregelt, gibt es ein Frühstücksbuffet oder á la carte Frühstück, etc.

Hier findest du die Anleitung, wie du die Vorlagen ändern kannst!

3. Erstelle eine Unterseite auf deiner Webseite, mit den aktuellen Covid-19 Reisebestimmungen. So können Gäste sich bereits vor der Reservierung über Maßnahmen informieren. Bei dieser Gelegenheit kannst du auch dein Sicherheitskonzept kurz beschreiben. Dies vermittelt deinen Gästen Sicherheit bereits vor der Anreise!

Unser Tipp:

Vermutlich wird die ein oder andere Stornierung eintreffen, da Gäste ohne 2G Nachweis nicht mehr bei dir urlauben dürfen. Sollten deine Gäste bereits eine Anzahlung geleistet haben, biete ihnen doch an den Urlaub zu verschieben. Als Alternative kannst du auch einen Gutschein statt einer Rückzahlung anbieten. Ein Zuckerl wie zum Beispiel eine Flasche Wein oder kostenloser E-Bike Verleih animiert die Gäste das Angebot in Anspruch zu nehmen.